AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
der Allgäu Concerts GmbH
(„Ticket-AGB“)
1.
Geltungsbereich, Vertragsabschluss
1.1 Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Konzerte, bei
denen die Allgäu Concerts GmbH, Campimontweg 8, 87474 Buchenberg (vgl.
nachfolgend „Veranstalterin“) Veranstalter ist und regeln das Verhältnis
zwischen den Besuchern (vgl. nachfolgend „Sie“, „Käufer“, „Karteninhaber“) und
der Veranstalterin (nachfolgend „Besuchervertrag“).
2. Allgemeines
2.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2.2 Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine
gewerbliche oder selbständigen berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3 . Eigentumsvorbehalt
3.1 Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern
behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf
die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware
sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3.3 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer sonstigen
Vertragsverletzung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
4. Vertragsschluss & Zahlungsmodalitäten
4.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie
sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
4.2 Mit der Bestellung
erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der
Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt
noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann
mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4.3 Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa
nach Prüfung der Bonität des Kunden – oder bei Verstößen von spezifischen
Bedingungen, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder beim
Versuch diese zu umgehen (z. B. durch Anmeldung und Nutzung mehrerer
Kundenprofile), abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine
haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
4.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle
nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur
teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen
Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die
Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4.5 Die Preise können die aufgedruckten Kartenpreise
übersteigen. Die Zahlung ist mit verschiedenen Zahlungsarten möglich. Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der
Bestellung inkl. aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss fällig. Hiervon
abweichend ist bei der Zahlart „per Überweisung“ (Vorkasse) der Gesamtpreis bis
zum mitgeteilten Datum vollständig auf das Konto des beauftragten und
bevollmächtigten Handelsvertreters, wlec white label eCommerce GmbH, zu
überweisen.
4.6 Bei einer Bestellung
über das Internet und das Call-Center werden Service- und Versandkosten
erhoben. Diese Gebühren werden Ihnen bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt
oder am Telefon mitgeteilt. Darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht
ausgewiesenen Kosten.
4.7
Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen
Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten.
Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen.
Sollte es bei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir
darüber gesondert.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert
nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits
ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei
nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt
sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur
Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben
ist – eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte
Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen.
Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer
vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt. Jugendliche ab 16 Jahren
und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in
Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne
zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen
Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können.
Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein
Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter
Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen
bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind. Wird Kindern und Jugendlichen
der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten
wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen
werden nicht vorgenommen. Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese
Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten
Veranstaltungen (z.B. Theater/Musical) kann es zu Ausnahmeregelungen kommen,
die aber explizit angekündigt werden.
4.8 Mit Übergabe des Tickets an den Versand geht die Gefahr
des zufälligen Unterganges auf den Käufer über. Im Falle eines späteren
Verlustes erfolgt keine Erstattung des Ticketkaufpreises und auch keine
Aushändigung von Ersatztickets.
4.9 Abweichende oder ergänzende allgemeine
Geschäftsbedingungen Dritter, insbes. des Käufers, werden, sofern nicht
vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige
schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht Vertragsbestandteil.
5.
Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen mit personalisierten Tickets
Bei Veranstaltungen, bei denen die Tickets
personalisiert werden, gelten zusätzlich zu den vorliegenden AGB die jeweiligen
Personalisierungs-AGB.
6.
Weiterverkauf
Das Veranstaltungsbesuchsrecht steht nur dem
Vertragspartner des Veranstalters zu. Auf einen Dritten ist die
Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als
den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist max. ein
Nebenkostenaufschlag i.H.v. 25% z.B. für Porto- & Vermittlungskosten. Die
Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere
das Weiterverkaufsverbot – übernimmt.
7.
Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung
7.1 Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich das Recht
vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B.
Erkrankung des Künstlers, höhere Gewalt) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen.
7.2. Im Falle von Höherer Gewalt wird es keine Erstattung
des Ticketpreises geben.
7.3 Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff. 7.1
ab, wird das Ticket ungültig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Der
Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreis ist spätestens binnen 30 Tagen
nach dem entfallenen Veranstaltungstermin gegenüber dem jeweiligen
Vertriebspartner geltend zu machen.
7.4 Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu
vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies durch Vorlage von
Belegen nachzuweisen.
7.5 Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung gem.
Ziff. 7.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, es sei denn Sie machen von
Ihrem Recht zur Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des
Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe, ist bis spätestens 24.00
Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber dem jeweiligen
Vertriebspartner geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 7.5. Sofern die
Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten
werden kann, ist dies entsprechend nachzuweisen.
7.6 Für die Durchführung der Rückgabe beachten Sie bitte
ergänzend die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.
7.7 Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. Ziff.7.2 bzw.
Ziff.7.3 und Ziff.7.4 wird unter der Voraussetzung des Eingangs des
Originaltickets (bzw. bei Tickets zum Selbstausdruck: Eingang des Ausdrucks)
bei dem jeweiligen Vertriebspartner lediglich der Ticketgrundpreis inkl.
gesetzlicher USt. (vgl. Ziff.1.3) zurückerstattet. Geht das Originalticket
(bzw. der Ausdruck) – gleich aus welchen Gründen – nicht bei dem jeweiligen Vertriebspartner
ein, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Darüber hinaus erfolgt keine
Rückerstattung.
Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden daher gezahlte
Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr). Gegen einen
Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklären wir die Aufrechnung mit
unserem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund der entsprechend erbrachten
Leistungen (z.B. Vermittlungsleistung, Nutzung des Ticketsystems etc.) in
gleicher Höhe besteht. Ebenfalls grundsätzlich nicht zurückerstattet werden
Reise- und Unterbringungskosten jeglicher Art.
7.8 Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner
erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung
berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.
7.9 Vorstehende Regelungen berühren in keiner Weise die
Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu
vertretenden Pflichtverletzung. Ergänzend hierzu berücksichtigen Sie bitte die
Regelung in Ziff.5.
8.
Haftungsbeschränkung
8.1 Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des
Ziels des Vertrags notwendig ist.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt
sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Die Einschränkungen der Ziff.5.1 und 5.2 gelten auch
zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin,
wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.4 Hat die Veranstaltung die Hälfte der Spieldauer
erreicht und muss dann aufgrund höherer Gewalt (z.B. Extremwetter, Terror etc.)
abgesagt werden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Wurde die
Hälfte der Spieldauer nicht erreicht, erfolgt eine Rückerstattung entsprechend
Ziff. 4.2. 5.5 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl.
daraus resultierenden Schäden haftet nicht Allgäu Concerts, sondern der
jeweilige Leistungserbringer direkt.
9.
Zuweisung anderer Plätze
9.1 Die Veranstalterin behält sich vor, dem Karteninhaber
einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz innerhalb der
bestätigten Preiskategorie zuzuweisen. Etwaige Ansprüche des Karteninhabers und
Käufers gegenüber der Veranstalterin ergeben sich hieraus nicht.
9.2 Darüber hinaus behält sich die Veranstalterin vor, dem
Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz in einer
anderen Preiskategorie zuzuweisen, wenn es für die Veranstalterin aus Gründen,
die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket
ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um eine höhere
Preiskategorie, ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Karteninhabers und Käufers.
Handelt es sich hingegen um eine niedrigere Preiskategorie, hat der Käufer
einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte
angegebenen Preis. Der Anspruch ist durch den Käufer gegenüber der
Veranstalterin geltend zu machen.
10.
TON-, FOTO- UND FILMAUFNAHMEN
10.1 In der Veranstaltungsstätte ist Ihnen die Anfertigung
von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen untersagt. Werden dennoch Ton-, Foto- oder
Filmaufnahmen angefertigt, sind sie verpflichtet, diese unverzüglich und
unwiderruflich zu löschen. Zudem ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die
weitere Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu
verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in
diesem Falle nicht zu.
10.2 Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche Geräte mit
Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt werden, die Anfertigung von Ton-, Foto- und
Filmaufnahmen ist jedoch untersagt.
10.3 Jegliche Auswertung, insbes. die Verbreitung und
öffentliche Zugänglichmachung (z.B. im Internet, über soziale Medien etc.) von
mithilfe von Mobilfunkgeräten, Tablets und ähnlichen Geräten entgegen Ziff. 7.2
angefertigten Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, ist untersagt. Auf Ziff.7.5 wird
verwiesen.
10.4. Sonstige Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen
nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur
Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden. Bei
Zuwiderhandlungen ist die Veranstalterin berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras
einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Auf Ziff.7.5 wird
verwiesen.
10.5 Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziff.7.3 und/oder Ziff.
7.4 wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine an die Veranstalterin zu zahlende
Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Veranstalterin
festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.
10.6 Die Veranstalterin ist berechtigt, selbst und/oder über Dritte im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen jeglicher Art und Weise (z.B. Rundfunk-/ Fernseh-/Streaming-Aufnahmen etc.), insbesondere auch solche, die Sie erkennbar und einzeln darstellen, herzustellen und diese zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt selbst und/oder über Dritte in jeder Form auszuwerten, insbesondere (aber nicht abschließend) die Aufnahmen selbst und/oder über Dritte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden etc.. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
11.
Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch
Es ist strikt untersagt, - gefährliche Gegenstände wie z.B.
Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen
(insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B.
Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), - Rucksäcke und große Taschen
(maximale Größe: 21 x 30 cm, DIN A 4 -Blatt) - Regenschirme (wg.
Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entspr. Kleidung denken) zur
Veranstaltung mitzubringen. In diesem Fall ist die Veranstalterin berechtigt,
Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu
verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Veranstalterin in
diesem Falle nicht zu.
12. ANWENDBARES RECHT, DATENSCHUTZ, GERICHTSSTAND
12.1 Auf den Besuchervertrag findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts Anwendung. Die
gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit
zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
12.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen
Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für
eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag
jedoch im Ganzen unwirksam.
12.3. Sämtliche übermittelten Daten werden unter Einhaltung
der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die
Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin sind unterhttps://allgaeu-concerts.de/app.php?view=content&id=3 abrufbar. Ergänzend
gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vertriebspartners.
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen
aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig –
Kempten.
13.
Kein Widerrufsrecht
Wir bieten Dienstleistungen aus dem Bereich der
Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für Veranstaltungen/Konzerte.
Daher liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs.2 Nr.9 BGB vor. Dies
bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung
durch den jeweiligen Vertriebspartner bindend und verpflichtet zur Abnahme und
Bezahlung der bestellten Karten.
14.
Streitbeilegung
14.1 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
14.2 Information zu Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG): Die Allgäu Concerts GmbH,
Campimontweg 8, 87474 Buchenberg, ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an
Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Buchenberg, 10.03.2020
Allgäu Concerts GmbH